in Wissenschaft

Seminarergebnisse und geistiges Eigentum – ein paar (Vor-)Überlegungen

Wenn man wie ich regelmäßig Lehrveranstaltungen in Kooperation mit externen Partnern durchführt, muss man sich zwangsläufig irgendwann die Frage nach der Verwertung der entstandenen Ergebnisse stellen. Die Auseinandersetzung mit dem geistigen Eigentum ist dabei nicht neu: Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass wir als Studierende oftmals an Punkte angelangt sind, wo wir die Seminarergebnisse – teils mit, teils ohne Aufwandsentschädigung – an Dritte abtreten sollten. Schon damals fand ich das kritisch, denn schließlich kann der Dozent nicht pauschal über die Ideen der Studierenden bestimmen. Auch die beteiligten Organisationen, oftmals Unternehmen, hatten an mancher Stelle wohl mehr den eigenen Profit als den bildenden Kern der Kooperationsveranstaltung im Sinn.

Jetzt, ein paar Jahre später und in umgekehrter Funktion, bin ich wieder an den Punkt des Umgangs mit Lehrveranstaltungsergebnissen angekommen. Und erstmals richten sich diese Überlegungen komplett in die Zukunft, nämlich an im Wintersemester bevorstehende Veranstaltungen. Meine Grundüberzeugung, dass die Ideen den Studierenden gehören, hat sich dabei nicht verändert. Wohl aber denke ich darüber nach, wie ich als Dozentin bereits im Vorfeld Erwartungen und Hoffnungen von Organisationen auf der einen Seite berücksichtigen, aber eben auch die Perspektive der Studierenden auf der anderen Seite ausreichend integrieren kann. Denn das Urheberrecht spricht eine klare Sprache, wie mir unsere Rechtsabteilung in der vergangenen Woche versichtert hat:

„Das Urheberrecht an den von Studierenden erstellten Seminarleistungen steht regelmäßig den Studierenden selbst zu, nachdem es sich dabei regelmäßig um selbständig zu erstellende Prüfungsleistungen handeln wird. Insoweit sind die Studierenden frei, daran Nutzungsrechte zu übertragen. Insbesondere bestehen irgendwie geartete Ansprüche auf Übertragung von Nutzungsrechten an die Universität nicht. Im Gegenteil darf hier keine Verknüpfung zwischen dem Prüfungszweck und einer Nutzungsvereinbarung bestehen.“ (Aussage Rechtsabteilung, Universität Augsburg)

Eine derartige Einschätzung hilft mir dabei, im Vorfeld der Veranstaltung an alle Beteiligten klar zu kommunizieren, dass ich als Dozentin keine pauschale Abtretungserklärung unterzeichnen werde. Denn es liegt primär an den Studierenden, ob und unter welchen Bedingungen sie die Nutzung schließlich an Dritte übertragen. Meine Aufgabe wird es später (und im Falle positiver Ergebnisse) sein, zwischen den unterschiedlichen Gruppen zu vermitteln und für die verschiedenen Blickwinkel zu sensibilisieren. Mitunter kann die weitere Verwendung der Seminarergebnisse ja durchaus gut sein; manchmal bleibt aber auch ein fades Gschmäckle übrig… und das würde ich im Sinne aller Beteiligten gern vermeiden.

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