Reform der Reform

Gerade komme ich vom Forum der Lehre der TU München, das in diesem Jahr mit dem Titel „Reform der Reform“ überschrieben war. Zum Thema eingeladen war Dr. Peter Wex, der 30 Jahre lang als Jurist im Hochschulkontext tätig war, wie er mir im persönlichen Gespräch sagte, bevor er sich nochmals neu orientiert und die Arbeitsstelle für Bildungsrecht und Hochschulentwicklung an der FU Berlin gegründet hat. Seitdem beschäftigt er sich schwerpunktmäßig mit der Bologna-Reform und blickt ein Stück weit hinter die zahlreichen Dokumente und politisch-systemischen Zusammenhänge, die sich seit der „wohl größten Bildungsreform seit Humboldt“ ergeben haben.

In seinem Vortrag in den sehr schönen Räumlichkeiten der Carl-Friedrich-von-Siemens-Stiftung hat er vor allem die Reformierungen seit den Bildungsstreiks 2009 beleuchtet, die bottom-up die „Reform der Reform“ eingeleitet haben dürften. In seinem mit vielen amüsanten Untertönen gespickten Vortrag hat Wex dann drei Aspekte der Bologna-Reform besonders herausgehoben: (1) die Prüfungsleistungen, (2) die Regelstudienzeit und (3) die Studierbarkeit. Sie alle stünden bei Bologna im Kern und seien auch Dreh- und Angelpunkt der Neuorientierung der Hochschulreform, die durch die Vorgaben von HRK/KMK angeregt wurden.

Der Vortrag über die drei Punkte war dabei für mich nicht neu, sodass ich den Kern jedes Punkts an dieser Stelle nicht wiederholen will. Überraschend war vielmehr, dass Steilvorlagen für alternative Assessment-Verfahren und für E-Learning vom Publikum nicht einmal im Ansatz aufgegriffen wurden. Vielmehr stand die „Workload-Illusion“ im Zentrum der anschließenden Diskussion, also wie sich der Workload über das Semester bzw. ein Studienjahr verteilt und dass man bestimmte Leistungen von Studierenden durchaus einfordern kann. Aus meiner Sicht wurde Wex hier falsch verstanden, denn seine Rechnung, wonach Studierende im Studienjahr 1.800 Stunden für ihr Studium aufbringen müssten (60 Leistungspunkte à 30 Stunden), ist formal richtig und spricht etwas an, was ich auch beobachte: In vielen Bachelor- und Masterstudiengängen werden die meisten Prüfungsleistungen innerhalb der Vorlesungszeit erbracht. Allein die eine oder andere Hausarbeit kann erst später abgegeben werden. Dies führt dazu, dass Workloads zu großen Teilen in weitaus weniger Zeit erfüllt werden müssen, als dies formale Rechnungen über ein Jahr verteilt vorsehen. Konsequenz ist: Die Studierenden sind gestresst angesichts des Pensums, das sie zu leisten haben.

Über alternative Assessment-Formen, die diese Überforderung abmildern könnten und etwa den Lernprozess in die Bewertung einbeziehen, wird dagegen nur selten diskutiert; auch E-Learning als Möglichkeit, Selbststudium und Gruppenlernen zu unterstützen, wird im Prinzip nicht mitgedacht – was daran liegen mag, dass man auf diese Weise auch Präsenzlehre grundsätzlich „anders als sonst“ aufziehen müsste. Dies ist aus meiner Sicht der nach wie vor präsenten instruktionsorientieren Einstellung der meisten Lehrenden zu schulden. Insofern bin ich etwas ernüchtert aus dem Vortrag gegangen, der mit dem Aufstand des (Studierenden-) Volks und seiner Wirksamkeit an sich so gut begonnen hatte.

Gelesen: Leitlinien für die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses

Seit dem 7. Juni 2010 gibt es für das Land Bayern Leitlinien für die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses. Solche Leitlinien, die von der Politik herausgegeben werden, sind in der Regel gestaltungsleitend und insofern wichtig, aber inhaltlich doch so vage, dass viele Aspekte für die Implementierung oder Weiterentwicklung von Studiengängen offen bleiben. Auf der einen Seite ist das gut, weil sich Gestaltungsspielräume für die einzelne Hochschule ergeben, auf der anderen Seite tun sich so von Beginn an Lücken auf, die man später mühevoll mit Qualitätssicherungsprozessen kitten will/muss. Interessant finde ich den diesjährigen Leitfaden trotzdem und zwar aus einem ganz anderen Grund: An ihrer Entwicklung waren dieses Mal eine Reihe an Personen beteiligt und unter ihnen auch Studierendenvertreter. Es gibt zwar einen regelmäßigen Austausch zwischen dem bayerischen Wissenschaftsministerium und der Landesastenkonferenz, soweit ich das aus meiner StuRa-Zeit weiß, aber dass ein Dokument mit dem Titel „Leitlinien“ daraus resultiert, ist doch selten und vermutlich eine Konsequenz der bundesweiten Bildungsstreiks seit 2009. Eine schöne Entwicklung, wie ich finde. Auch inhaltlich nimmt die Mitwirkung von Studierenden zur Verbesserung der Studienbedingungen in Zeiten von Bologna einen gewichtigen Stellenwert ein. Darüber hinaus sollen Studierende künftig auf allen Ebenen (Lehrveranstaltung, Studiengang, Hochschule als Ganzes) mehr „Stimme“ erhalten. Insofern kommt der Qualitätssicherung und -verbesserung anhand von Evaluationen ein hoher Stellenwert zu (Vorschläge zur Bewältigung der Ressourcenengpässe werden allerdings nicht unterbreitet ;-)).

Darüber hinaus wird nochmals formuliert, wie man Kompetenzorientierung innerhalb von Studiengängen erreichen und damit eine zentrale Forderung von Bologna 1999 umsetzen kann. Die Entwicklung von Problemlösefähigkeiten nimmt darin einen besonderen Stellenwert ein, was die Relevanz von Lösungen wie unserem Begleitstudium Problemlösekompetenz und dessen Verstetigung betont. Wichtig finde ich auch den Hinweis, dass die Kompetenzorientierung stets den Qualifikationsebenen des Studiengangs entsprechen soll. Hier wird allerdings nur zwischen Bachelor und Master unterschieden, nicht zwischen den Studienphasen, in denen sich die Studierenden innerhalb eines Studiengangs befinden. Was allerdings Erwähnung findet, sind die Prüfungsformen: nicht die „bloße“ Zahl, aber immerhin die Eignung der Prüfungsformen im Hinblick auf das zu erreichende Lern- und Kompetenzziel.

Mir persönlich sind noch die Anwesenheitspflichten ins Auge gefallen, da wir öfters darüber diskutieren, wie viel Präsenz man von Studierenden verlangen kann und ob man ihre Anwesenheit vor Ort überprüft. Immerhin seien es erwachsene Menschen, die selbst über Präsenz oder Abwesenheit entscheiden könnten. Ich bin daher mit der Formulierung in den Leitlinien ganz glücklich, wo es heißt: „Anwesenheitspflichten prüfen und auf notwendige Fälle reduzieren“ (S. 7). Das gibt uns ein Stück weit recht, an wichtigen Veranstaltungstagen Anwesenheit vorauszusetzen und dies auch zu kontrollieren; gleichzeitig gibt es Spielräume für das Fehlen, was ja nicht zwingend Schwänzen bedeuten muss. Oftmals überschneiden sich Termine an der Hochschule selbst, da diese kaum untereinander koordiniert werden.

Alles in allem lohnt sich also ein Blick in das Papier – es ist nicht allzu lang und zeigt, wie sich die Bologna-Reform inzwischen selbst reformiert.