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Gelesen: Leitlinien für die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses

Seit dem 7. Juni 2010 gibt es für das Land Bayern Leitlinien für die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses. Solche Leitlinien, die von der Politik herausgegeben werden, sind in der Regel gestaltungsleitend und insofern wichtig, aber inhaltlich doch so vage, dass viele Aspekte für die Implementierung oder Weiterentwicklung von Studiengängen offen bleiben. Auf der einen Seite ist das gut, weil sich Gestaltungsspielräume für die einzelne Hochschule ergeben, auf der anderen Seite tun sich so von Beginn an Lücken auf, die man später mühevoll mit Qualitätssicherungsprozessen kitten will/muss. Interessant finde ich den diesjährigen Leitfaden trotzdem und zwar aus einem ganz anderen Grund: An ihrer Entwicklung waren dieses Mal eine Reihe an Personen beteiligt und unter ihnen auch Studierendenvertreter. Es gibt zwar einen regelmäßigen Austausch zwischen dem bayerischen Wissenschaftsministerium und der Landesastenkonferenz, soweit ich das aus meiner StuRa-Zeit weiß, aber dass ein Dokument mit dem Titel „Leitlinien“ daraus resultiert, ist doch selten und vermutlich eine Konsequenz der bundesweiten Bildungsstreiks seit 2009. Eine schöne Entwicklung, wie ich finde. Auch inhaltlich nimmt die Mitwirkung von Studierenden zur Verbesserung der Studienbedingungen in Zeiten von Bologna einen gewichtigen Stellenwert ein. Darüber hinaus sollen Studierende künftig auf allen Ebenen (Lehrveranstaltung, Studiengang, Hochschule als Ganzes) mehr „Stimme“ erhalten. Insofern kommt der Qualitätssicherung und -verbesserung anhand von Evaluationen ein hoher Stellenwert zu (Vorschläge zur Bewältigung der Ressourcenengpässe werden allerdings nicht unterbreitet ;-)).

Darüber hinaus wird nochmals formuliert, wie man Kompetenzorientierung innerhalb von Studiengängen erreichen und damit eine zentrale Forderung von Bologna 1999 umsetzen kann. Die Entwicklung von Problemlösefähigkeiten nimmt darin einen besonderen Stellenwert ein, was die Relevanz von Lösungen wie unserem Begleitstudium Problemlösekompetenz und dessen Verstetigung betont. Wichtig finde ich auch den Hinweis, dass die Kompetenzorientierung stets den Qualifikationsebenen des Studiengangs entsprechen soll. Hier wird allerdings nur zwischen Bachelor und Master unterschieden, nicht zwischen den Studienphasen, in denen sich die Studierenden innerhalb eines Studiengangs befinden. Was allerdings Erwähnung findet, sind die Prüfungsformen: nicht die „bloße“ Zahl, aber immerhin die Eignung der Prüfungsformen im Hinblick auf das zu erreichende Lern- und Kompetenzziel.

Mir persönlich sind noch die Anwesenheitspflichten ins Auge gefallen, da wir öfters darüber diskutieren, wie viel Präsenz man von Studierenden verlangen kann und ob man ihre Anwesenheit vor Ort überprüft. Immerhin seien es erwachsene Menschen, die selbst über Präsenz oder Abwesenheit entscheiden könnten. Ich bin daher mit der Formulierung in den Leitlinien ganz glücklich, wo es heißt: „Anwesenheitspflichten prüfen und auf notwendige Fälle reduzieren“ (S. 7). Das gibt uns ein Stück weit recht, an wichtigen Veranstaltungstagen Anwesenheit vorauszusetzen und dies auch zu kontrollieren; gleichzeitig gibt es Spielräume für das Fehlen, was ja nicht zwingend Schwänzen bedeuten muss. Oftmals überschneiden sich Termine an der Hochschule selbst, da diese kaum untereinander koordiniert werden.

Alles in allem lohnt sich also ein Blick in das Papier – es ist nicht allzu lang und zeigt, wie sich die Bologna-Reform inzwischen selbst reformiert.

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