Das Unternehmen als guter Bürger – eine (staats-) theoretische Fundierung

Wird heute über Corporate Citizenship gesprochen, so wird darunter i.d.R. eine Form gesellschaftlichen Engagements von Unternehmen verstanden, welches sich auf Kurz oder Lang auf den betriebswirtschaftlichen Erfolg einer Profit-Organisation auswirken soll. Corporate Volunteering-Programme stellen z.B. ein Instrument zur betrieblichen Personalarbeit dar und sollen somit einen „ökonomischen Zweck“ (Pinter 2006, 5) erfüllen. Wie lässt sich aber soziales Engagement mit marktwirtschaftlichem Verständnis vereinbaren? Der Wirtschaftsethiker Peter Ulrich (2002) verweist zu diesem (scheinbaren) Widerspruch auf den republikanischen Liberalismus. Gesellschaft wird demnach als „wohlgeordneter Rechts- und Solidaritätszusammenhang“ (ebd., 283) verstanden, in der der „republikanisch gesinnte freie Bürger […] seine Mitverantwortung für die gute Ordnung der Res publica“ (ebd.) anerkennt. Unabhängig von ihren Rollen und Funktionen im Wirtschaftsgeschehen, jene Bürger akzeptierten von ihrem Selbstverständnis her nur den Erfolg, den sie vor sich selbst wie vor anderen mit guten Gründen vertreten könnten (vgl. ebd., 289). Ein Unternehmen hat also sein Handeln vor der Öffentlichkeit zu legitimieren und sollte infolgedessen als „guter Bürger“ im Sinne aller agieren – zumindest nach o.g. Theorie.